Schulordnung
Unsere grundlegenden Ziele sind:
Jede/r SchülerIn hat das Recht auf ungestörtes Lernen.
Jede/r SchülerIn hat das Recht auf ungestörten Unterricht.
Jeder muss das Recht des anderen respektieren.
Um diese Ziele zu erreichen, haben wir Regeln vereinbart, die ein Zusammenleben und -lernen in einer großen Gemeinschaft möglich machen.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Sie sind ein Vorbild für Ihr Kind. Die Schulordnung, die Sie u.a. finden, gewinnt für Ihr Kind an Bedeutung, wenn Sie diese zusammen durchlesen und besprechen.
Uns liegt viel an der guten Zusammenarbeit mit Ihnen. Bei Fragen und Anregungen suchen Sie bitte zuerst das Gespräch mit der Klassenlehrerin.
Nach Unterrichtsende können Sie jederzeit einen Gesprächstermin vereinbaren oder kleinere Anliegen sofort klären.
Bitte achten Sie als Erziehungsberechtigte darauf, dass Sie Ihr Kind pünktlich zum Unterricht schicken. Das Schulhaus ist ab 8.00 Uhr für alle SchülerInnen, die zur 2. Stunde (8.15 Uhr) Unterricht haben, geöffnet. Die Kinder halten sich in ihrem jeweiligen Klassenzimmer auf und werden dort beaufsichtigt.
Die offenen Unterrichtszeiten ersetzen nicht die "verlässliche Grundschule". Vermeiden Sie, dass sich Ihr Kind über längere Zeit unbeaufsichtigt auf dem Schulhof aufhält. Dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht.
Das Spielen und der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist für SchülerInnen, die keinen Unterricht haben, während der Unterrichtszeiten bis 16.00 Uhr nicht erlaubt.